Du denkst über eine Photovoltaikanlage nach oder hast vielleicht schon eine auf dem Dach? Super Entscheidung für deinen Geldbeutel und die Umwelt! Aber ein Thema sorgt oft für Kopfzerbrechen: die Steuern. Muss ich Einnahmen versteuern? Kann ich Kosten absetzen? Und was ist mit der Umsatzsteuer beim Kauf?
Die gute Nachricht: In den letzten Jahren hat sich einiges getan, um das Thema Steuern auf Photovoltaikanlagen 2025 deutlich zu vereinfachen – besonders für private Hausbesitzer. Wir bringen dich auf den neuesten Stand für 2025 und zeigen dir, wie entspannt das Thema Steuern für deine PV-Anlage jetzt sein kann.
Gute Nachrichten zuerst: Der Nullsteuersatz bei der Anschaffung!
Das ist wohl die wichtigste Erleichterung der letzten Zeit: Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von vielen Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Was bedeutet der Nullsteuersatz genau?
Ganz einfach: Du zahlst beim Kauf und bei der Installation deiner PV-Anlage 0% Umsatzsteuer. Der Anbieter weist dir also direkt den Nettopreis aus. Das spart dir die frühere Komplexität mit dem Vorsteuerabzug und der Regelbesteuerung, die für viele abschreckend war. Du musst dich in der Regel nicht mehr beim Finanzamt als Unternehmer für die Umsatzsteuer registrieren, nur um dir die Steuer zurückzuholen.
Für welche Anlagen gilt das?
Der Nullsteuersatz gilt in der Regel für:
- PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowattpeak (kWp).
- Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden.
- Wesentliche Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter und auch Stromspeicher, wenn sie zusammen mit der Anlage gekauft und installiert werden.
Dein Vorteil: Geringere Anschaffungskosten.
Das Beste daran: Deine Investition wird direkt günstiger, da die 19% Mehrwertsteuer einfach wegfallen. Das macht den Einstieg in die eigene Solarstromproduktion noch attraktiver!
Einkommensteuer: Oft kein Thema mehr für Kleinanlagen!
Auch bei der Einkommensteuer gibt es tolle Vereinfachungen, die höchstwahrscheinlich auch 2025 noch gelten:
Die Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen
Für viele kleinere PV-Anlagen gilt eine Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer. Das bedeutet konkret:
- Die Einnahmen aus der Einspeisung deines Solarstroms ins Netz (Einspeisevergütung) sind steuerfrei.
- Der Wert des selbst verbrauchten Stroms (sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe“ oder „Entnahme“) muss ebenfalls nicht als Einnahme versteuert werden.
Welche Anlagen sind befreit?
Diese Steuerbefreiung gilt in der Regel für PV-Anlagen mit einer Leistung von:
- Bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z.B. Garagen).
- Bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden.
(Es gibt auch eine Obergrenze pro Steuerpflichtigem von insgesamt 100 kWp über mehrere Anlagen verteilt – für die meisten Hausbesitzer aber nicht relevant).
Was bedeutet das für deine Steuererklärung?
Das ist die zweite große Erleichterung: Für diese befreiten Anlagen musst du die Einnahmen und Entnahmen nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Du musst in der Regel auch keine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) mehr erstellen. Das spart enorm viel Aufwand und Papierkram!
Was ist mit der Gewerbesteuer?
Hier können wir es kurz machen:
In der Regel für private Hausdachanlagen nicht relevant
Für den Betrieb einer typischen PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach fällt in aller Regel keine Gewerbesteuer an. Die Freibeträge sind hier so hoch, dass private Anlagenbetreiber sie normalerweise nicht überschreiten. Eine Gewerbeanmeldung ist für diese steuerbefreiten Anlagen meist auch nicht mehr nötig.

Sonderfälle & wichtige Punkte (Was du trotzdem beachten solltest)
Auch wenn vieles einfacher geworden ist, ein paar Dinge solltest du im Hinterkopf behalten:
Größere Anlagen (> 30 kWp): Hier gelten andere Regeln!
Die genannten Vereinfachungen (Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung) gelten in der Regel nur bis zu den genannten Leistungsgrenzen (meist 30 kWp). Hast du eine größere Anlage geplant oder betreibst du mehrere Anlagen, gelten möglicherweise die alten oder andere steuerliche Regelungen.
Steuerliche Behandlung von Stromspeichern
Wie erwähnt: Kaufst du einen Stromspeicher zusammen mit deiner PV-Anlage (bis 30 kWp), profitiert dieser meist auch vom Nullsteuersatz. Bei einer späteren Nachrüstung kann das anders aussehen.
Liebhaberei – noch relevant?
Früher war der Antrag auf „Liebhaberei“ beim Finanzamt eine Möglichkeit, sich von der Steuerpflicht für kleine, unrentable Anlagen befreien zu lassen. Durch die gesetzliche Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp ist dieser Antrag für die Einkommensteuer bei diesen Anlagen in der Regel überflüssig geworden.
Wichtig: Immer den Einzelfall prüfen!
Ganz wichtig: Steuergesetze können sich ändern und jede Situation ist individuell. Dieser Artikel gibt dir einen guten Überblick über die wahrscheinliche Lage in 2025, ersetzt aber keine professionelle Steuerberatung. Gerade bei Unsicherheiten, größeren Anlagen oder speziellen Konstellationen (z.B. Vermietung) solltest du unbedingt einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen!
Fazit: Steuern auf Photovoltaikanlagen 2025 – einfacher als gedacht!
Ja, du liest richtig! Das Thema Steuern und Photovoltaikanlage ist für die meisten privaten Betreiber im Jahr 2025 deutlich entspannter als noch vor einigen Jahren. Dank des Nullsteuersatzes wird die Anschaffung günstiger, und durch die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp entfällt oft der lästige Papierkram mit der Steuererklärung für die PV-Einnahmen.
Das sind tolle Nachrichten, die den Weg zur eigenen Solarstromanlage noch attraktiver machen. Informiere dich gut, sprich im Zweifel mit einem Profi, aber lass dich vom Thema Steuern nicht abschrecken – es ist einfacher geworden!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PV-Anlage & Steuern 2025
1. Muss ich dem Finanzamt meine neue, kleine PV-Anlage (bis 30 kWp) überhaupt noch melden?
Auch wenn Einnahmen und Entnahmen bei diesen Anlagen oft steuerfrei sind, ist in der Regel trotzdem eine initiale Meldung der Inbetriebnahme beim Finanzamt nötig (meist über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“). Die Prozesse sind aber oft stark vereinfacht, da du z.B. keine Umsatzsteuer abführen musst. Am besten fragst du kurz bei deinem zuständigen Finanzamt oder deinem Steuerberater nach, wie die aktuelle Handhabung vor Ort ist.
2. Gilt der Nullsteuersatz (0% MwSt.) auch, wenn ich den Speicher erst später nachrüste?
Das ist ein wichtiger Punkt: Nach aktuellem Stand (April 2025) gilt der Nullsteuersatz sicher nur für Stromspeicher, die zusammen mit einer begünstigten PV-Anlage (bis 30 kWp etc.) gekauft und installiert werden. Wenn du einen Speicher für eine bestehende Anlage nachrüstest, fällt dafür in der Regel die normale Mehrwertsteuer von 19% an.
3. Was ist, wenn meine Anlage knapp über 30 kWp Leistung hat? Fallen dann sofort alle Steuern an?
Ja, hier musst du aufpassen. Die 30-kWp-Grenze ist oft entscheidend. Liegt deine Anlage auch nur knapp darüber, greift der Nullsteuersatz beim Kauf wahrscheinlich nicht mehr. Auch die pauschale Einkommensteuerbefreiung gilt dann so nicht mehr für die gesamte Anlage. Du müsstest dann wieder Einnahmen (Einspeisung, Eigenverbrauchswert) ermitteln und versteuern sowie eine EÜR erstellen. Auch die Umsatzsteuer wird dann wieder ein Thema (Regelbesteuerung oder evtl. Kleinunternehmerregelung). Bei Anlagen über 30 kWp ist eine steuerliche Beratung quasi Pflicht!
4. Die Einkommensteuerbefreiung ist super – gilt die für immer?
Die Steuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen (bis zu den genannten Grenzen) ist im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 72 EStG) verankert. Solange dieses Gesetz nicht geändert wird, gilt diese Befreiung dauerhaft für deine Anlage. Das gibt dir eine gute, langfristige Sicherheit für die Einkommensteuer.
5. Fallen neben Einkommen- und Umsatzsteuer noch andere Steuern für meine private PV-Anlage an?
Für die typische PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach sind Einkommen- und Umsatzsteuer (die ja jetzt oft wegfallen bzw. 0 % betragen) sowie die meist irrelevante Gewerbesteuer die Hauptthemen. Die Grundsteuer für dein Grundstück und Gebäude wird durch die Installation einer PV-Anlage normalerweise nicht beeinflusst. Eine spezielle „Solarsteuer“ oder Ähnliches gibt es nicht.









